Prüfungsausschuss Bauingenieurwesen

Mail an das Prüfungsausschuss-Postfach (Frau Hänsel): Bitte immer Name, Vorname, Matrikelnummer und Fachsemester angeben!!!

 

Der Prüfungsausschuss wurde am 20.10.2021 gewählt und setzt sich wie folgt zusammen:

 

Vorsitzender:

Prof. Dr.-Ing. T. Scheffler
tobias(dot)scheffler(at)h2(dot)de

Stellvertreter:

Prof. Dr.-Ing. S. Kayser
sascha(dot)kayser(at)h2(dot)de

weitere Mitglieder:

Prof. Dr.-Ing. K. Jagnow
kati(dot)jagnow(at)h2(dot)de

Dipl.-Ing. (FH), M. Eng. Uwe Gebhardt
uwe(dot)gebhard(at)h2(dot)de

studentisches Mitglied:
(seit 10/2024)

Lukas Neubronner
lukas(dot)neubronner(at)stud(dot)h2(dot)de

Denis Wegele (Stv.)


Mail an alle Mitglieder

 

Die Aufgaben

des Prüfungsausschusses ergeben sich insbesondere aus den Prüfungs- und Studienordnungen der (dualen) Bachelor- und Masterstudiengänge. Die wichtigsten Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • Festlegung der jeweiligen Prüfungszeiträume für Klausuren und mündliche Prüfungen
  • Organisation der Prüfungen, Sicherstellung der Prüfungsdurchführung
  • Bestellung der Prüfenden und Beisitzenden
  • erforderlichenfalls Teilnahme an der Abnahme von Prüfungen
  • Absicherung der Einhaltung der in den Studien- und Prüfungsordnungen festgelegten Bestimmungen
  • Bearbeitung der Studien- und Prüfungsordnungen
  • Erarbeitung von Anregungen zur Reform der Studien- und Prüfungsordnungen
  • Wertlegung auf die Einhaltung der Prüfungsfristen und Regelstudienzeiten
  • Genehmigung von zweiten Wiederholungsprüfungen und Verlängerungen für Bachelor- und Masterarbeiten
  • Überprüfung der Anrechnung von Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen
  • Entscheidungen in Widerspruchsverfahren

Die Beschlüsse

des Prüfungsausschusses werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen sind nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Bei Prüfungsentscheidungen hat das studentische Mitglied nur beratende Stimme.

Die Amtszeit

der Mitglieder beträgt vier Jahre (bis 10/2025), die des studentischen Mitgliedes ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.

Die Mitglieder

des Prüfungsausschusses unterliegen der Amtsverschwiegenheit.